Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise überlassung von Räumlichkeiten des Literaturhauscafés zur Durchführung von Veranstaltungen.
- Haftung
3.1. Der Auftraggeber haftet als Gesamtschuldner, auch wenn er nicht Veranstalter ist.
3.2. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Schäden an Gebäude und Einrichtung durch seine Veranstaltung und die Besucher vermieden werden. Für jegliche Schäden (Beschädigungen, Verschmutzungen u.ä.) haftet der Veranstalter. Der Vermieter ist berechtigt, Schäden auf Kosten des Veranstalters beseitigen zu lassen.
3.3. Das Haus Schwanenwik 38 steht unter Denkmalschutz und hat die modernste Feuerwehr-Sicherheitsanlage. Offene Flammen wie z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Nebelschwaden, sowie Konfetti und Luftballons u.ä. sind nicht gestattet.
3.4. Das Literaturhaus befindet sich in einem gemischten Wohngebiet. Geräuschbelästigungen für die Nachbarn sind vom Veranstalter zu vermeiden. Bei Abendveranstaltungen müssen Fenster und Türen ab 22 Uhr geschlossen sein. DJ Musik darf max. 89 Dezibel nicht überschreiten / Live Musik ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
3.5. Musikalische Aufführungen sind meldepflichtig, anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. - Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.1. Das Literaturhauscafé ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Literaturhauscafés zugesagten schriftlichen Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, in Anspruch genommene Leistungen zu den vereinbarten bzw. üblichen Preisen des Literaturhauscafés zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Literaturhauscafés an Dritte.
4.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, außer es ist im Angebot anders deklariert. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate, behalten wir uns eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenlage vor. - Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)
5.1. § 252 BGB Entgangener Gewinn
5.2. Ein kostenfreier Rücktritt des Veranstalters von dieser Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Literaturhauscafés.
5.3. Es gelten folgende Stornobedingungen; ab 45 Tage vor Veranstaltung 30% ab 14 Tage vor Veranstaltung 50% ab 8 Tage vor Veranstaltung 100 % des jeweiligen Mindestumsatzes lt. Angebot / Vertrag.
5.4. Bei Hochzeitsstornierungen, die eine Planungs- und Bearbeitungszeit von mind. einem Jahr aufweisen und der gebuchte Termin innerhalb der Stornozeit nicht wieder neu vergeben werden kann, beträgt die Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltung 30% des jeweiligen Mindestumsatzes lt. Angebot / Vertrag.
5.5. Bei Stornierung der Veranstaltung vor dem in Punkt 5.4 genannten Zeitraumes, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr ab mindestens € 200,00, je nach Aufwand.
10% der Teilnehmerzahl kann bis 10 Tage vor Veranstaltung kostenlos angepasst werden. - Rücktritt des Literaturhauscafés
6.1. Das Literaturhauscafé ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls:- höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
6.2. Bei berechtigtem Rücktritt des Literaturhauscafés entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz.
- Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Literaturhauscafés und kann zur Änderung der bestätigten Räume und Kosten führen. - Mitbringen von Speisen und Getränken
8.1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. - Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
9.2. Aus haftungsrechtlichen Gründen können Geschenke, Dekorationsartikel, ggf. technische Geräte u.ä. nicht über Nacht im Literaturhaus verbleiben. Wir bitten, die Mitnahme bzw. Abholung für denselben Abend vorzusehen. - Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.